OLG München: Forenbetreiber haftet nicht

von

Die Kollegen von aufrecht.de haben ein Urteil des OLG München (Urteil vom 09.11.06, Az.: 6 U 1675/06) online gestellt und folgende Essenz gezogen:

Gegen den Betreiber eines Forums für den Meinungsaustausch im Internet besteht kein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, wenn ein Nutzer einen urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitt in seinen Beitrag einbindet. Der Forenbetreiber ist weder Täter noch Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung.

Die vorangegangene Entscheidung des LG München findet man ebenfalls bei aufrecht.de.

About these ads

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden / Ändern )

Verbinde mit %s


Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.

%d Bloggern gefällt das: