Framing verletzt Urheberrechte

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Heise berichtete gestern von einer Entscheidung des LG München I (Urteil vom 10.01.2007, Az.: 21 O 20028/05), wonach das Framing eines Fotos Urheberrechte verletzt:

Nach Ansicht des Gerichts liegt eine Rechtsverletzung dann vor, wenn ein Foto von einer fremden Internetseite innerhalb eines Frames wiedergegeben wird, ohne dass vom Urheber hierzu die Erlaubnis eingeräumt wurde. Während ein einfacher Link zulässig sei, stelle das “Framing” ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des Paragraphen 19a UrhG dar. Nach dieser Vorschrift steht dieses Recht jedoch nur dem Urheber des Werks zu.

Das vollständige Urteil gibt es bei Medien Internet und Recht als .pdf.

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