Darf ich das Bloggen? – 8

von

RA Vetter:

Bildzitate sind von den Gerichten anerkannt. Aber das Zitieren ist äußerst schwierig. Man muss einen Text verfassen, der über das Bild ist und dessen Darstellung notwendig macht, und über das Bild hinausweist.

Herr Steinkamp:

Die Verwendung von Werken und Zitaten ist problematisch. Wir wollen Sie nicht davon abhalten, aber man muss sich Bewusst sein, dass man Risiken eingehen.

Um das zu klären, kann man sich auf der Seite irights.info informieren.

RA Vetter:

Fotos von Kunstwerken sind ganz problematisch. Da gibt es Spezialnormen. Auch die Nennung des Urhebers des zum Beispiel Fotos, das man veröffentlicht, ändert nichts an der Rechtswidrigkeit der unerlaubten Veröffentlichung. Es macht den Rechtsstreit nur günstiger.

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Eine Antwort zu „Darf ich das Bloggen? – 8“

  1. Silkester erzählt » Blog Archive » Bildzitat nicht nur in Wissenschaft und Forschung zulässig sagt:

    [...] auch: Darf ich das bloggen 8 Abgelegt unter: Urheberrecht Stichworte: Bildzitat, Grosszitat, Urheberrecht and Zitatzweck [...]

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