Daten und Ermittlung

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Malte sprach auf Spreeblick mit einem Technischen Direktor (CTO) eines Internet Service Providers zu Fragen der Vorratsdatenspeicherung und den Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden:

Wer soll denn 2 Tera IP-Logs eines fraglichen Zeitabschnitts nach einer bestimmten Kommunikation durchsuchen? Selbst wir hätten da im nachhinein durchaus Probleme. Davon, dass irgendeine Polizeistelle das kann (außer dem BKA eventuell) kann überhaupt kein Rede sein. Am Ende wird es ein Ergänzungsgesetz geben, das UNS verpflichtet die Auswertung vorzunehmen. Vermute ich mal. Natürlich kostenlos.

(Am Rande: was kostet es, die ganzen Daten aufzuheben? EINEN HAUFEN SCHOTTER. Einen großen Haufen. Wer zahlt? Erst die Wirtschaft und dann der Kunde.)

Nicht erwähnt ist, die oft begegnende Inkompetenz der Ermittlungsbehörden, bei Anfragen die korrekte Ermächtigungsgrundlage zu nennen.

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