BGH zur Forenhaftung

von

Die Entscheidungsgründe des BGH zur Frage der Haftung des Forenbetreibers für Postings (Urteil vom 27.03.2007, Az.: VI ZR 101/06) ist nun da. Man findet es beispielsweise bei jurpc.de:

Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.

About these ads

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden / Ändern )

Verbinde mit %s


Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.

%d Bloggern gefällt das: