EDV-Gerichtstag

22. September 2009 von radingeldey

Morgen ist es wieder soweit: Juris lädt zum »Get together« am 23. September 2009.

Am Donnerstag, den 24. September 2009 beginnt der 18. Deutschen EDV-Gerichtstag dann richtig. Um 15:00 Uhr ist der Höhepunkt in Gebäude C 7 4, Hörsaal 1.17, der Gesprächskeis:

Freie juristische Internetprojekte
Moderation:
R. Zosel, Dr. J. Notholt

Danach sieht die Welt wieder anders aus.

Nach Urlaubsrückkehr

4. August 2009 von radingeldey

In der interessanten Entscheidung des hOLG Hamburg zum screen-scraping (OLG Hamburg, Urt. v. 28.05.2009, Az.: 3 U 191/08) heisst es im Sachverhalt:

Die Verfügungsklägerin hat die Verfügungsbeklagte mit Schreiben vom 24.6.2008 unter Hinweis auf ihre vorstehend genannten „Terms of Use of the R. Website“ abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern lassen (Anlage A 10). Im Antwortschreiben vom 26.6.2008 (Anlage A 11) erklärte der Prozessbevollmächtigte der Verfügungsbeklagten, nach Urlaubsrückkehr im Juli 2008 auf den Vorgang zurückkommen zu wollen.

Das hat die Qualität des Umgangs unter Anwälten wie die regelmäßige an späten Freitagnachmittagen gefaxte Abmahnung mit kurzer Frist bis zum folgenden Montag. Aber solche Kollegen gibt es.

dotKiel?

31. Juli 2009 von radingeldey

Die Agentur für Arbeit Kiel in Kiel ist seiner Zeit deutlich voraus, aber wir wissen ja, die geoTLDs kommen:

dotkiel.jpg

Risiken des Webshopbetreibers

31. Juli 2009 von radingeldey

Der folgende Artikel über die Risiken des Webshop-Betreibers schaffte es nicht zur Veröffentlichung beim Auftraggeber. Ein solcher, durchaus informativer Artikel kommt aber leider dabei heraus, wenn man einen Rundumschlag zum Thema auf lediglich 8.000 Anschlägen wünscht. Die Entscheidung, nun doch einen deutlich modifizierten Artikel, der zu einem Themenbereich in die Tiefe geht, zu fertig, war vernünftig. Das hätte die Redaktion sich aber auch vorher überlegen können.

Aufgrund eines engen Zeitplans dauert es jetzt mit dem neuen Artikel – aber den alten, der in gewisser Hinsicht durchaus brauchbar ist, weil er den Leser (und potentiellen Webshopbetreiber) für die Risiken sensibilisiert, die ihn erwarten, kommt jetzt:

Den Rest des Beitrags lesen »

Sabine Dolderer im Gespräch mit Rick Latona

22. Juli 2009 von radingeldey

Rick Latona, ein US-amerikanscher Domainer, der in den vergangenen Jahren eine Domainhandelsbörse aufgebaut hat, ist stark ccTLD-affin. Vergangene Woche Sprach er mit AFNIC, der französischen Verwaltung für .fr. In dieser Woche veröffentlichte er ein Interview mit Sabine Dolderer, CEO von DENIC eG, der deutschen Domainverwaltung. Im Gespräch kommt Rick Latona auf die Admin-C Regelung. Sabine Dolderer gibt hier nochmals klar Auskunft, dass die Admin-C Regelung sich an der Regelung des Markenrechts orientiert:

RL – It is my understanding that non-German companies and individuals can register .de names but they must appoint a German or someone in Germany to be the administrative contact. Can you share the reasoning behind this policy?

Sabine Dolderer – This rule is directly copied from a similar rule from the German trademark law. The reason is that if trademark or other problems arise a point of contact in Germany exists where third parties – which also are very often in Germany – can go to.

Bei analogen Markenrechtsstreitigkeiten kommt niemand auf den Gedanken, den »Admin-C« der Markeneintragung abzumahnen und als Mitstörer zu verklagen. Warum ist es für Juristen so schwer zu begreifen, dass der Admin-C einer .de-Domain schlichtweg nicht haftbar zu machen ist, genausowenig wie der Anwalt, der für seinen Mandanten eine Marke beim DPMA anmeldet? – Würden Markenanwälte, die für ihre Mandantschaft Marken anmelden, das Risiko der Abmahnung tragen, sähe es auf dem Feld jedenfalls ganz anders aus. Es wird Zeit für ein Umdenken. Auch bei den Gerichten, die relativ Admin-C freundliche Entscheidungen treffen. Der Admin-C ist nicht derjenige welcher, es ist der Domain-Inhaber – wie wir das für den Markeninhaber ganz selbstverständlich und ohne das in Zweifel zu ziehen annehmen; und dabei den als Kontakt im Markenverzeichnis angegebenen Anwalt außer Acht lassen.

Thomas Hoeren über Geistiges Eigentum

20. Juli 2009 von radingeldey

im Interview beim elektrischen Reporter:

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Juristen erklären das Internet

5. Juli 2009 von radingeldey

metatags.jpg

LG Frankfurt/M zu Einzeichen.de-Domains

16. Juni 2009 von radingeldey

Wieder einmal war Denic erfolgreich beim Streit über eine sehr kurze .de-Domain. Der Kläger, der »X.de« für sich registriert haben wollte, scheiterte vor dem Landgericht Frankfurt/M (Urteil vom 20.05.2009, Az.: 2-6 O 671/08). Der Kollege RA Bücking hatte mich bereits auf die Entscheidung aufmerksam gemacht. Nun teilt Kollege Welzel von Denic e.G. den Link zum kompletten Urteil mit.


Der Kläger ist Inhaber der Wortmarken »E«, »F«, »G«, »X«, »Y« und »Z« und beantragte sechs entsprechende .de-Domains, deren Registrierung Denic unter Berufung auf ihre Vergaberichtlinien ablehnte, da es sich um Einzeichendomains handelte. Der Kläger klagte hier hinsichtlich der Domain »X.de« und berief sich auf die marktbeherrschende Stellung der Denic, dass der als Domain zu registrierende Buchstabe von der »Intemetgemeinde« als angesprochenem Verkehrskreis mit Erwachsenenunterhaltung assoziiert werde und er nicht für ein Auto-Kennzeichen zurückgehalten werden müsse, da der Buchstabe „X“ für NATO-Fahrzeuge vorgesehen sei. Denic beantragte Klageabweisung.

Das LG Frankfurt wies die Klage zurück. Wie bisher immer in diesen Entscheidungen verhandelte das Gericht §§ 20 Abs. 1 und 33 Abs. 3 GWB. Dabei konnte das Landgericht auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt/M zu »vw.de« Bezug nehmen: Denic ist Normadressatin des GWB, sie hat die marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB (was Denic bekanntlich anders sieht). Der Kläger ist Unternehmer im Sinne des GWB. Doch sah das Gericht hier keine Ungleichbehandlung des Klägers durch die Beklagte. Es fehlte unter anderem an Ausführungen zu irgendwelchen Mitbewerbern, die durch die Praxis und Richtlinien der Denic Vorteile genössen. Die Gründe, weshalb Denic einstellige Buchstabenkombinationen nicht vergibt, seien erst bei der Frage des sachlichen Grundes bzw. der Interessenabwägung zu berücksichtigen, meint das Gericht, und erklärt, eine etwaige Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt.

Das LG Frankfurt/M sieht eine Rechtfertigung in den Domainrichtlinien von Denic. Diese decken auch die Domains »X.de« und »Y.de«, selbst wenn diese keinem Kfz-Zulassungsbezirk entsprechen, denn sie entsprechen den Kfz-Kennzeichen internationaler militärischer Dienststellen. Würden diese Domain diesen Dienststellen zur Nutzung einmal seitens Denic angeboten, so würden Nutzer unter diesen Domains die Dienststellen auch suchen. – Weiter differenziert das Gericht den unterschiedlichen Sachverhalt der »vw.de«-Entscheidung: Der VW-Konzern bestehe bereits viel länger als das Internet und die Wahrscheinlichkeit, dass Nutzer VW unter dieser Domain suchten sei viel höher, als dass bei dem noch in Planung befindlichen Angebot des Klägers der Fall ist. Zudem stehen dem Kläger andere Domains zu Gebote, die die Erwachsenenunterhaltung besser repräsentieren.

Wieder eine nachvollziehbare und vernünftige Entscheidung zur Frage, ob ein- oder zweistellige .de-Domains gefordert werden können oder nicht. Dass es über kurz oder lang zu einer (weiteren Entscheidung gegen die Denic-Position kommen wird, ist absehbar und dann sicher wohlbegründet. – Wie im Streit über »vw.de« in letzter Instanz entschieden wird, steht noch aus.

Wolfgang Kleinwächter im Gespräch

2. Juni 2009 von radingeldey

… über »Die große Chinesische Firewall, wobei er sich auf diese nicht beschränkt, sondern auch Kritik über den Vorstoß Europas im Hinblick auf die Verwaltung des Internet übt. Vivian Reding, EU Kommissarin für das Internet, hatte vor kurzem vorgeschlagen, die Verwaltung des Internet über ein staatliches Gremium (G 12: 11 Regierungen Plus dem ICANN-Chef) zu führen. Dazu meint Kleinwächter:

Wenn Sie das Management der technischen Ressourcen einem zwischenstaatlichen Gremium übergeben, bleibt mit großer Wahrscheinlichkeit die Dynamik des Internet auf der Strecke und Regierungskontrolle hält Einzug. Die Offenheit für Innovation, das End-zu-End Prinzip der Internet Architektur ohne einer zentralen Aufsichtsbehörde ist das eigentliche Geheimnis hinter der unglaublichen Erfolgsgeschichte Internet bei der binnen 20 Jahren die Zahl der Nutzer (und Nutznießer) des Internet von weniger als 100 000 auf 1.6 Milliarden wuchs.

Allerdings.

fjip.de

29. Mai 2009 von radingeldey

Der unermüdliche Ralf Zosel raunte bereits seit einiger Zeit von einem Drupal-Projekt. Was dahinter steckte, wer konnte das sagen?

Gestern Abend hat er in einem Eintrag auf lawgical.de das Geheimnis gelüftet. Nun gibt es die

Datenbank Freie Juristische Internetprojekte

zu erreichen unter der kleveren Akronymdomain fjip.de:

Die Datenbank Freie Juristische Internetprojekte fjip.de bietet – in Kooperation mit jurawiki.de – einen Überblick über deutschsprachige freie juristische Internetnetprojekte und soll die Entwicklung derselben nachvollziehbar machen.

Du kannst hier nicht nur Informationen abrufen, sondern auch mithelfen: Füge neue Projekte hinzu und ergänze oder ändere die Angaben bei bestehenden Projekten. Außerdem kannst du (auch ohne Anmeldung) jedes Projekt kommentieren.